Hygienekonzept im Haus Philia

Konzept zur Ermöglichung von Besuchen in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß §2a Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus incl. Maßnahmen bei Verlassen der Einrichtung durch Bewohner und Neuaufnahme von Bewohnern

Allgemeine Grundsätze:

  • Notwendige Schutzausrüstung für Besucher ist in ausreichender Anzahl sicherzustellen. Durch die Ausstattung von Besuchern darf es keinesfalls zu Beeinträchtigung in der Versorgung von Pflegepersonal mit notwendiger PSA kommen.
  • Besuche sind in den Bewohnerzimmern möglich. Der Aufenthalt im Garten/ Freien ist vorzuziehen, aber aufgrund jahreszeitlich bedingter Witterung abzuwägen. Dabei ist der Kontakt zu anderen Bewohnern zu unterlassen.
  • Generell sind Besuche nur für die Zeit möglich, in der kein Bewohner mit Verdacht auf bzw. mit bestätigter Covid-19-Infektion in der Einrichtung lebt.
  • Das Besuchskonzept kann bei Veränderung der Situation (Warnstufe mit Leitindikatoren, neue niedersächsische Corona- Verordnung usw.) jederzeit angepasst werden. Diese Entscheidung trägt die Einrichtungsleitung.
  • Es obliegt ebenfalls der individuellen Entscheidung der Einrichtung, ob Besuche mit dem aktuellen Gesundheitszustand des Bewohners vereinbar sind oder wo diese Besuche angeboten werden können.
Besucherkreis Besuche werden auf max.2 Person pro Besuch beschränkt, diese dürfen wechseln. Diese 2 Besuchspersonen können auch aus unterschiedlichen Haushalten kommen.
  • Besucher müssen zwingend frei von akuten Atemwegssymptomen sein.
  • Kontaktpersonen von Covid-19-Infizierten dürfen die Einrichtung nicht betreten. 
  • Für Besucher und alle externen Personen (Handwerker, Therapeuten usw.) gilt 2G+ (geimpft oder genesen, plus tagesaktuellen Test)
  • Ungeimpften oder Besuchern mit nicht ausreichendem Impfschutz ist das Betreten der Einrichtung untersagt.
Dauer und Häufigkeit
  • Besuche sind bis zu 90 min erlaubt. Termine müssen nicht mehr telefonisch vereinbart werden und sind täglich in der Zeit von 9-19 Uhr möglich.
  • Das Testfenster ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15:45 Uhr geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen bieten wir keine Schnelltests hier in der Einrichtung an. Wir bitten um Beachtung bei der Planung Ihrer Besuche. 
  • Eine Testbescheinigung wird erst nach dem Besuch ausgestellt.
  • Bis auf weiteres ist die Durchführung der Schnelltests für Ihren Besuch in der Einrichtung kostenlos und hat unmittelbar vor dem Besuch stattzufinden
  • Bewohner können täglich 2x Besuch bekommen.
  • Terminvereinbarung möglich unter der Telefonnummer:
    • 0581-97163152 (Rezeption)

Am Wochenende haben Sie weiterhin die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung Besuche durchzuführen. Sie müssen dafür allerdings extern getestet, genesen oder vollständig geimpft sein.

Besuche nur noch mit Termin, behalten wir uns bei steigenden Infektionszahlen vor.

Dokumentation von Besuchen

Kurzscreening

 

(siehe Mustervordruck im Anhang)

  • Besucher sind zwingend schriftlich zu erfassen. (Name, Zuordnung zum Bewohner, Zeitraum des Besuchs und telefonische Kontaktmöglichkeit, Temperatur) 
  • Bitte installieren Sie auf Ihrem Handy die Luca- App und registrieren Sie sich damit an der Rezeption. So erleichtern Sie den Mitarbeitern an der Rezeption die Arbeit.
  • Der Belehrungsbogen ist vom Besuchenden auszufüllen
  • Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt 2G+, unabhängig von den Warnstufen.
  • Der Nachweis über eine vollständige Impfung muss bei jedem Besuch in der Einrichtung vorgelegt werden.
  • Besucher müssen auf einem Belehrungsformular schriftlich bestätigen, dass sie zum Zeitpunkt des Besuchs frei von Atemwegssymptomen sind.
Persönliche Schutzausrüstung der Besucher
  • Das Tragen einer FFP2- Maske ist für Besucher/externe Personen während der gesamten Besuchszeit/ Aufenthaltsdauer in der Einrichtung verpflichtend.
Sollte die Maskenpflicht von Besuchern in den Bewohnerzimmern nicht eingehalten werden, gestatten wir Besuche nur noch in unserem Besuchsraum im Erdgeschoss.
Schutzausrüstung für Bewohner
  • Bewohner, die seit 15 Tagen über eine vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona- Virus SARS-CoV-2 verfügen, brauchen innerhalb der Einrichtung keinen MNS zu tragen, für nicht geimpfte Bewohner empfehlen wir das Tragen eines MNS/ FFP2- Maske, soweit möglich
 

Händedesinfektion

(mind. begrenzt-viruzid)

  • Unmittelbar beim Betreten der Einrichtung, sowie beim Verlassen des Bewohnerzimmers/ Dachterrasse/ Einrichtung
 
Distanz zum Bewohner
  • Ein Mindestabstand von 1,5-2m zum Bewohner muss eingehalten werden.
  • Keine körperlichen Berührungen möglich
Laufwege innerhalb der Pflegeeinrichtung
  • Laufwege müssen auf ein absolutes Minimum reduziert werden. Der Besucher muss den direkten Weg zum Bewohnerzimmer/ Dachterrasse/ Garten zurücklegen.
  • Laufwege dürfen nicht über Wohnbereiche mit bestätigten Covid-19-Fällen führen.
  • Besuche im Freien sind dem Betreten der Einrichtung grundsätzlich vorzuziehen.
  • Eine Besuchertoilette wurde im Raum 149 im Erdgeschoss eingerichtet und wird ausschließlich von Besuchern benutzt.
  • Grundsätzlich ist der Abstand zwischen 2 Personen von mind. 1,5m einzuhalten.

Ablauf eines Besuches

  • Der Besucher klingelt am Haupteingang und wird von dem Mitarbeiter der Rezeption/ Verwaltung zum Antigen- Schnelltest ans Testfenster gebeten. (Ausnahme vorhandener Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder vollständiger Impfstatus gegen Corona). Besucher können auch direkt zum Testfenster gehen und danach am Haupteingang klingeln. Bei negativem Testergebnis werden Sie von der Mitarbeiterin an der Rezeption ins Haus gebeten.
  • Der Besucher trägt beim Betreten der Einrichtung eine FFP2- Maske und desinfiziert sich sofort die Hände.
  • Danach werden Daten des Besuches erhoben und der Bewohner /die Pflegekräfte werden informiert, dass der Besuch im Haus ist. Die Toilettennutzung wird mit dem Besucher besprochen. Das Belehrungsformular muss vom Besuchenden ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Gemeinsames Essen und Trinken während des Besuches in der Einrichtung ist nicht gestattet.
  • Der Besuchende wird nicht mehr ins Zimmer gebracht. Bitte begeben Sie sich auf direktem Wege zu den zu besuchenden Personen. Keine Gespräche mit anderen Bewohnern auf den Fluren. Bitte fassen Sie nichts an.
  • Im Bewohnerzimmer darf die FFP-2-Maske abgelegt werden.
  • Die Besuchszeit dauert max. 90 min.
  • Der Besucher bleibt mit dem Bewohner allein im Zimmer. Die Tür wird geschlossen. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen wird gewahrt.
  • Ist der Besuch beendet, gehen Sie auf direktem Wege zur Rezeption und melden sich dort immer ab. Sollten Sie mit der Luca- App eingecheckt sein, denken Sie daran, sich beim Verlassen der Einrichtung auszuloggen.
  • Der Besuch wird vom Mitarbeiter der Rezeption/ Verwaltung in der Besucherliste als beendet eingetragen.
  • Das Bewohnerzimmer wird im Anschluss des Besuches für 15 min gelüftet und alle Flächen werden desinfiziert, der Tisch und die Stühle auf der Dachterrasse ebenso. Dafür ist ebenfalls der Mitarbeiter an der Rezeption / Verwaltung zuständig.

Besuchsregelung bettlägerigen / palliativer Bewohner

  • Palliative Bewohner dürfen jederzeit von max. 2 Angehörigen unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, wie das Tragen der PSA (Schutzkittel, Handschuhe, Haarschutz und FFP2- Maske), ein- und austragen in die Besucherliste, Schnelltest, Hände waschen und desinfizieren, Besuch erhalten die Dauer des Besuches wird individuell mit den Besuchern abgestimmt.
  • Bettlägerige Bewohner, die nicht palliativ versorgt werden, dürfen 2x täglich für 90 Minuten von zwei Personen unter Einhaltung der auch für palliativen Besuche geltenden Schutzmaßnahmen, Besuch erhalten.
  • Des Weiteren darf ein Mitarbeiter des Palliativteams und der Palliativarzt unter Einhaltung derselben Schutzmaßnahmen den Bewohner aufsuchen.
Besuche von Friseur / Fußpflege / Therapeuten etc.
  • Friseure dürfen unter Vorlage eines eigenen Hygienekonzeptes wieder Friseurleistungen tätigen. Wartezeiten dürfen nicht entstehen.
  • Therapeutische Behandlungen (auch med. Fußpflege) dürfen unter Vorlage eines eigenen Hygienekonzeptes stattfinden.
  • Terminabsprache muss zwingend telefonisch erfolgen
  • Anmeldung mit Aufnahme aller Daten, siehe Punkt „Dokumentation von Besuchen“ und Antigen- Schnelltest
  • Eine Abmeldung bei Verlassen der Einrichtung ist notwendig

Hinweise zur Durchführung von Besuchen, bei denen der Mindestabstand in medizinisch begründeten Ausnahmefällen unterschritten wird

  • Besuche bei Menschen mit erheblichen körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen, die über eine Kontaktaufnahme mit 1,50 Meter Abstand oder verdecktem Gesicht nicht zu erreichen sind und der Mindestabstand demnach in medizinisch begründeten Ausnahmefällen unterschritten wird, können unter strengen Auflagen erfolgen.
Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung durch die Bewohner
  • Bewohnerinnen und Bewohner, die das Einrichtungsgelände zeitweilig verlassen möchten (z.B. für einen Spaziergang, Besuch bei der Familie), sollten auf mögliche Infektionsrisiken und deren Auswirkungen hingewiesen und zur Einhaltung folgender Hygieneregeln angeleitet werden:
  • Bei zu erwartendem Kontakt mit anderen Personen sollte eine FFP2- Maske (möglichst nicht nur ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine Alltagsmaske) getragen werden, die bereits vor Kontakt aufgesetzt wird.
  • Bei Kontakt zu anderen Personen außerhalb der Einrichtung ist der Mindestabstand von > 1,5 – 2  m einzuhalten.
  • Beim Wiederbetreten der Einrichtung ist von der / dem in die Einrichtung zurückkehrenden Bewohnerin / Bewohner umgehend eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife bzw. eine Händedesinfektion durchzuführen.
  • Die Bewohnerin / der Bewohner sollte auf Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind, beobachtet werden. Bei Auftreten von Symptomen ist die Bewohnerin / der Bewohner umgehend zu isolieren und eine Abklärung auf COVID-19 zu veranlassen.
  • Nach Rückkehr von vollständig geimpften Bewohnern verzichten wir auf das Einhalten des Mindestabstandes und das Tragen eines MNS durch den Bewohner, wenn in der Einrichtung ausschließlich Kontakt zu Bewohnern mit vollständigem Impfschutz untereinander (ohne Anwesenheit nichtgeimpfter Personen) stattfindet. Nicht geimpfte Bewohner müssen zwingend auf die Einhaltung des Mindestabstandes achten.
  • Bewohner und Abholende, die zum Spaziergang die Einrichtung verlassen oder abgeholt werden, müssen zwingend bei Verlassen der Einrichtung einen Belehrungsformular unterschreiben
  • „Abholtermine“ sollten, wenn sie planbar sind, vorher telefonisch an der Rezeption bzw. in der Verwaltung angemeldet werden. Das erleichtert und verkürzt die Abholung der Bewohner
  • Ein negativer Antigen- Schnelltest des „Abholers“, sollte zwingend Voraussetzung für eine Abholung sein. Diesen bieten wir Ihnen von Montag bis Freitag hier im Haus an.

Ausgänge sollten nur erfolgen, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Hier sollte im Zweifelsfall möglichst vorab mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt/ der Einrichtungsleitung eine Bewertung des Risikos einer Infektion besprochen werden. Bitte verzichten Sie zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter auf diese Möglichkeit.

Neuaufnahme von Bewohnern/ Bewohnerinnen/ Rückkehr aus dem Krankenhaus

  • Da unsere Einrichtung nur über Einzelzimmer verfügt, steht einer Aufnahme von neuen Bewohnern/ Bewohnerinnen aus der Häuslichkeit, den Krankenhaus oder anderen vergleichbaren Einrichtungen nichts entgegen.
  • Besondere Beachtung:
  • Ein aktueller negativer PCR- Test ist bei Aufnahme erforderlich, wenn nicht zeitnah verfügbar, dann ein PoC- Antigen- Schnelltest
  • Eine Impfung gegen Corona vor Aufnahme sollte angestrebt werden. Die Einrichtung verhilft den Bewohnern zu einem zügigen Impfangebot.

 

Neuaufgenommene Bewohner/ Rückverlegung aus dem Krankenhaus mit vollständigem Impfschutz seit mindesten 15 Tagen

  • Es darf bei Aufnahme kein aktuelles SARS-CoV2 Infektionsgeschehen in der Einrichtung geben
  • 14- tägige Beobachtung des neuen Bewohners auf Entwicklung von COVID-19-Symtomen mit täglicher Dokumentation im Pflegebericht und täglichem Schnelltest.
  • Für 14 Tage ist der Mindestabstand von mehr als 1,5m zu nicht geimpften Bewohnern nicht zu unterschreiten oder es muss ein MNS getragen werden bei Kontakt zu anderen Personen

Neuaufgenommene Bewohner/ Rückverlegung aus dem Krankenhaus ohne vollständigen Impfschutz

  • Es darf bei Aufnahme kein aktuelles SARS-CoV2 Infektionsgeschehen in der Einrichtung geben
  • Das Tragen einer FFP2- Maske ist vorgeschrieben, Mahlzeiten müssen im Zimmer eingenommen werden, Einzelbetreuung ist möglich
  • Täglicher Antigen- Schnelltest für 14 Tage
  • Bei Auftreten von Symptomen umgehende sofortige Information an PDL/EL und Hausarzt zwecks Abklärung einer COVID-19-Infektion.
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5-2 m zu anderen Bewohnern für 14 Tage
  • Angehörige dürfen täglich für 1 Stunde zu Besuch kommen, um die Eingewöhnung zu erleichtern.
  • Die Aufnahme von Personen mit Demenz, geistigen bzw. seelischen Behinderungen, von denen die Einhaltung des Mindestabstandes bzw. das Tragen der FFP2- Maske nicht zu erwarten ist, sind Einzelfallentscheidungen mit einer vorherigen Risikobewertung durch PDL/EL und ggf. dem Gesundheitsamt.
Weitere hygienische Maßnahmen
  • Es werden die Hygieneregeln/ Besuchskonzept auf jedem Wohnbereich der Einrichtung ausgehangen
  • Alle Mitarbeiter werden zum Besuchskonzept belehrt und informiert.
  • Nahrungsmittel und Geschenke dürfen mitgebracht werden.
  • Die aktuellen Hygienepläne, incl. der speziellen COVID-19-Reinigungspläne sind bindend.
  • Eine regelmäßige Lüftung aller öffentlicher Bereiche und der Bewohnerzimmer wird dokumentiert und ist ebenfalls bindend.
  • Die Außenterrassen (Terrasse am Restaurant und Dachterrasse) sind zu gastronomischen Zwecken geöffnet, der Mindestabstand der Besuchergruppen muss mind.1,5 m betragen. Im Bewohnerzimmer ist das Essen und Trinken gestattet.
  • Geburtstagsfeiern können wieder in der Einrichtung stattfinden, unter Beachtung der aktuellen niedersächsischen Corona- Verordnung (Personenzahl usw.), sofern Räume dafür buchbar sind und sich die Gäste nicht frei in der Einrichtung bewegen.
  • Terminbuchung unter Nummer: 0581-97163-470 (Frau Herzog, Hauswirtschaftsleitung) oder unter der Nummer: 0581-97163-152 (Rezeption, Frau Herzog ruft Sie zurück)
  • Ein Testkonzept für die Durchführung von PoC- Antigen- Schnelltests wurde beim zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises und bei der Heimaufsicht des Landkreises eingereicht und genehmigt.
  • PoC- Antigen- Schnelltests sind vorhanden.

Mitarbeiter ohne ausreichenden Impfschutz gegen Corona, haben an jedem Tag, an dem sie in der Einrichtung tätig sind, vor Dienstbeginn einen Antigen-Test nach §7 nachzuweisen.

Die Testung erfolgt in der Einrichtung. Alle Mitarbeiter, die seit 15 Tagen über eine vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona- Virus SARS-CoV-2 verfügen werden 2x pro Woche mit einem Antigen- Schnelltest getestet, Bewohner 1x wöchentlich (aufgrund der sehr hohen Durchimpfrate).
 

Version 25 – Stand 31.03.2022 – Gültig bis 31.03.2022