Ablauf eines Besuches |
- Der Besucher hat bis zum Vortag des Besuches einen Termin verabredet.
- Der Besucher klingelt am Haupteingang und wird von dem Mitarbeiter der Rezeption/ Verwaltung ins Haus gelassen.
- Der Besucher trägt beim Betreten der Einrichtung eine Mund- Nasen- Maske an und desinfiziert sich sofort die Hände.
- Danach werden Daten des Besuches erhoben (siehe Besucherliste) und der Bewohner /die Pflegekräfte werden informiert, dass der Besuch im Haus ist. Die Toilettennutzung wird mit dem Besucher besprochen. Das Belehrungsformular muss vom Besuchenden ausgefüllt und unterschrieben werden
- Dann bringt der Mitarbeiter der Rezeption/ Verwaltung den Besucher in das Bewohnerzimmer. Der „Schwesternruf“ wird erklärt, für den Fall, dass der Besuch beendet ist oder eine Notsituation entsteht.
- Die Besuchszeit dauert max. 40 min.
- Der Besucher bleibt mit dem Bewohner allein im Zimmer. Die Tür wird geschlossen. Das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen wird gewahrt.
- Ist der Besuch beendet, benutzt der Besucher den „Schwesternruf“ und wird vom Mitarbeiter der Rezeption/ Verwaltung wieder abgeholt.
- Beim Verlassen des Zimmers/ Garten, desinfiziert sich der Besucher die Hände am Ausgang des Zimmers/ Garten und verlässt in Begleitung des Mitarbeiters der Verwaltung/ Servicekraft auf dem direkten Weg die Einrichtung, ohne etwas zu berühren. Der Mund- Nasen- Schutz wird im Mülleimer vor der Eingangstür vom Besucher entsorgt.
- Der Besuch wird vom Mitarbeiter der Rezeption/ Verwaltung in der Besucherliste als beendet eingetragen.
- Das Bewohnerzimmer wird im Anschluss des Besuches für 15 min gelüftet und alle Flächen werden desinfiziert, der Tisch und die Stühle auf der Dachterrasse ebenso. Dafür ist ebenfalls der Mitarbeiter an der Rezeption/ Verwaltung zuständig.
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Besuchsregelung bettlägeriger/palliativer Bewohner |
- Palliative Bewohner dürfen für 1 Stunde pro Tag von max. 2 engsten Angehörigen (Partner und Kinder) unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, wie das Tragen der PSA (Schutzkittel, Handschuhe, Haarschutz und Mundschutz), ein- und austragen in die Besucherliste, Hände waschen und desinfizieren, Besuch erhalten.
- Bettlägerige Bewohner, die nicht palliativ versorgt werden, dürfen 2 x pro Woche für 1 Stunde von einer Person unter Einhaltung der auch für palliativen Besuche geltenden Schutzmaßnahmen, Besuch erhalten.
- Des Weiteren darf ein Mitarbeiter des Palliativteams und der Palliativarzt unter Einhaltung derselben Schutzmaßnahmen den Bewohner aufsuchen.
- Für Besuche von bettlägerigen/ palliativen Bewohnern muss keine Uhrzeit für den täglichen Besuchstermin vereinbart werden.
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Besuche von Friseur/Fußpflege/Therapeuten etc. |
- Friseure, Fußpflegen und Therapeuten dürfen aufgrund der derzeitigen Infektionslage die Einrichtung nicht betreten.
- Therapeutische Behandlungen, die absolut lebenswichtig für die Bewohner sind, dürfen unter Vorlage eines eigenen Hygienekonzeptes stattfinden. Testungen laufen auch da, wie unter „Dokumentation von Besuchen“ beschrieben.
- Terminabsprache muss zwingend telefonisch erfolgen.
- Anmeldung mit Aufnahme aller Daten siehe Punkt „Dokumentation von Besuchen“.
- Eine Abmeldung bei Verlassen der Einrichtung ist notwendig.
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Hinweise zur Durchführung von Besuchen, bei denen der Mindestabstand in medizinisch begründeten Ausnahmefällen unterschritten wird |
- Besuchen bei Menschen erheblichen körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen, die über eine Kontaktaufnahme mit 1,50 Meter Abstand oder verdecktem Gesicht nicht zu erreichen sind und der Mindestabstand demnach in medizinisch begründeten Ausnahmefällen unterschritten wird, können unter strengen Auflagen erfolgen.
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Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung durch die Bewohner |
- Bewohnerinnen und Bewohner, die das Einrichtungsgelände zeitweilig verlassen möchten (z.B. für einen Spaziergang, Besuch bei der Familie), sollten auf mögliche Infektionsrisiken und deren Auswirkungen hingewiesen und zur Einhaltung folgender Hygieneregeln angeleitet werden:
- Bei zu erwartendem Kontakt mit anderen Personen sollte ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) (möglichst nicht nur eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) / sogenannte "Community Mask", da der Mund-Nasen-Schutz (MNS) nicht nur Fremdschutz ist, sondern bei korrekter Anwendung auch einen höheren Eigenschutz als die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) bietet) getragen werden, der bereits vor Kontakt aufgesetzt wird.
- Bei Kontakt zu anderen Personen außerhalb der Einrichtung ist der Mindestabstand von > 1,5 - 2 m einzuhalten.
- Beim Wiederbetreten der Einrichtung ist von der / dem in die Einrichtung zurückkehrenden Bewohnerin / Bewohner umgehend eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife bzw. eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Die Bewohnerin / der Bewohner sollte innerhalb der Einrichtung den Mindestabstand > 1,5 - 2 m zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu deren Schutz konsequent einhalten und im Gemeinschaftsleben einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, soweit zumutbar. Außerdem sollte die Bewohnerin / der Bewohner auf Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind, beobachtet werden. Bei Auftreten von Symptomen ist die Bewohnerin / der Bewohner umgehend zu isolieren und eine Abklärung auf COVID-19 zu veranlassen.
- Bewohner, die Besuch bekommen oder abgeholt werden, müssen zwingend bei Verlassen der Einrichtung einen Belehrungsformular unterschreiben, ebenfalls abholende Angehörige etc.
- „Abholtermine“ sollten, wenn sie planbar sind, vorher telefonisch an der Rezeption bzw. in der Verwaltung angemeldet werden. Das erleichtert und verkürzt die Abholung der Bewohner.
Ausgänge sollten nur erfolgen, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Hier sollte im Zweifelsfall möglichst vorab mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt/ der Einrichtungsleitung eine Bewertung des Risikos einer Infektion besprochen werden. Bitte verzichten Sie zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter auf diese Möglichkeit.
Sollten Bewohner an den Weihnachtstagen zu Angehörigen nach Hause geholt werden, so müssen diese Bewohner im Anschluss 10 Tage die Mahlzeiten im Zimmer einnehmen und können nicht an Gemeinschaftsaktivitäten in Kleingruppen teilnehmen. Außerhalb des eigenen Zimmers muss dann zwingend ein MNS getragen werden. Kontakte zu anderen Bewohnern sind nicht möglich.
Bitte überdenken Sie diese Entscheidung ggf. gründlich.
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Neuaufnahme von Bewohnern/Bewohnerinnen |
- Da unsere Einrichtung nur über Einzelzimmer verfügt, steht einer Aufnahme von neuen Bewohnern/ Bewohnerinnen aus der Häuslichkeit, dem Krankenhaus oder anderen vergleichbaren Einrichtungen nichts entgegen.
- Besondere Beachtung:
- Es darf bei Aufnahme kein aktuelles SARS-CoV2 Infektionsgeschehen in der Einrichtung geben
- 14- tägige Beobachtung des neuen Bewohners auf Entwicklung von COVID-19-Symtomen mit täglicher Dokumentation im Pflegebericht.
- Bei Auftreten von Symptomen umgehende Isolierung auf dem Zimmer und sofortige Information an PDL/EL und Hausarzt zwecks Abklärung einer COVID-19-Infektion.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5-2m zu anderen Bewohnern und Bewohnerinnen und Tragen eines MNS, soweit zumutbar und insbesondere, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Die Aufnahme von Personen mit Demenz, geistigen bzw. seelischen Behinderungen, von denen die Einhaltung des Mindestabstandes bzw. das Tragen des MNS nicht zu erwarten ist, sind Einzelfallentscheidungen mit einer vorherigen Risikobewertung durch PDL/EL und ggf. dem Gesundheitsamt.
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Weitere hygienische Maßnahmen |
- Es werden die Hygieneregeln/ Besuchskonzept auf jedem Wohnbereich der Einrichtung ausgehangen.
- Alle Mitarbeiter werden zum Besuchskonzept belehrt und informiert.
- Nahrungsmittel (nur in der geschlossenen Verpackung und nicht selbsthergestellt) und Geschenke dürfen mitgebracht werden.
- Die aktuellen Hygienepläne, incl. der speziellen COVID-19-Reinigungspläne sind bindend.
- Eine regelmäßige Lüftung aller öffentlicher Bereiche und der Bewohnerzimmer wird dokumentiert und ist ebenfalls bindend.
- Ein Testkonzept für die Durchführung von PoC- Antigen- Schnelltests wurde beim zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises und bei der Heimaufsicht des Landkreises eingereicht und genehmigt.
- PoC- Antigen- Schnelltests sind vorhanden.
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