Besuchsregelung bettlägerigen / palliativer Bewohner
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- Palliative Bewohner dürfen jederzeit von max. 2 Angehörigen unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen, wie das Tragen der PSA (Schutzkittel, Handschuhe, Haarschutz und FFP2- Maske), ein- und austragen in die Besucherliste, Schnelltest, Hände waschen und desinfizieren, Besuch erhalten die Dauer des Besuches wird individuell mit den Besuchern abgestimmt.
- Bettlägerige Bewohner, die nicht palliativ versorgt werden, dürfen 2x täglich für 90 Minuten von zwei Personen unter Einhaltung der auch für palliativen Besuche geltenden Schutzmaßnahmen, Besuch erhalten.
- Des Weiteren darf ein Mitarbeiter des Palliativteams und der Palliativarzt unter Einhaltung derselben Schutzmaßnahmen den Bewohner aufsuchen.
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Besuche von Friseur / Fußpflege / Therapeuten etc.
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- Friseure dürfen unter Vorlage eines eigenen Hygienekonzeptes wieder Friseurleistungen tätigen. Wartezeiten dürfen nicht entstehen.
- Therapeutische Behandlungen (auch med. Fußpflege) dürfen unter Vorlage eines eigenen Hygienekonzeptes stattfinden.
- Terminabsprache muss zwingend telefonisch erfolgen
- Anmeldung mit Aufnahme aller Daten, siehe Punkt „Dokumentation von Besuchen“ und Antigen- Schnelltest
- Eine Abmeldung bei Verlassen der Einrichtung ist notwendig
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Hinweise zur Durchführung von Besuchen, bei denen der Mindestabstand in medizinisch begründeten Ausnahmefällen unterschritten wird
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- Besuche bei Menschen mit erheblichen körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen, die über eine Kontaktaufnahme mit 1,50 Meter Abstand oder verdecktem Gesicht nicht zu erreichen sind und der Mindestabstand demnach in medizinisch begründeten Ausnahmefällen unterschritten wird, können unter strengen Auflagen erfolgen.
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Zeitweiliges Verlassen der Einrichtung durch die Bewohner
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- Bewohnerinnen und Bewohner, die das Einrichtungsgelände zeitweilig verlassen möchten (z.B. für einen Spaziergang, Besuch bei der Familie), sollten auf mögliche Infektionsrisiken und deren Auswirkungen hingewiesen und zur Einhaltung folgender Hygieneregeln angeleitet werden:
- Bei zu erwartendem Kontakt mit anderen Personen sollte eine FFP2- Maske (möglichst nicht nur ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine Alltagsmaske) getragen werden, die bereits vor Kontakt aufgesetzt wird.
- Bei Kontakt zu anderen Personen außerhalb der Einrichtung ist der Mindestabstand von > 1,5 – 2 m einzuhalten.
- Beim Wiederbetreten der Einrichtung ist von der / dem in die Einrichtung zurückkehrenden Bewohnerin / Bewohner umgehend eine gründliche Händewaschung mit Wasser und Seife bzw. eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Die Bewohnerin / der Bewohner sollte auf Symptome, die mit COVID-19 vereinbar sind, beobachtet werden. Bei Auftreten von Symptomen ist die Bewohnerin / der Bewohner umgehend zu isolieren und eine Abklärung auf COVID-19 zu veranlassen.
- Nach Rückkehr von vollständig geimpften Bewohnern verzichten wir auf das Einhalten des Mindestabstandes und das Tragen eines MNS durch den Bewohner, wenn in der Einrichtung ausschließlich Kontakt zu Bewohnern mit vollständigem Impfschutz untereinander (ohne Anwesenheit nichtgeimpfter Personen) stattfindet. Nicht geimpfte Bewohner müssen zwingend auf die Einhaltung des Mindestabstandes achten.
- Bewohner und Abholende, die zum Spaziergang die Einrichtung verlassen oder abgeholt werden, müssen zwingend bei Verlassen der Einrichtung einen Belehrungsformular unterschreiben
- „Abholtermine“ sollten, wenn sie planbar sind, vorher telefonisch an der Rezeption bzw. in der Verwaltung angemeldet werden. Das erleichtert und verkürzt die Abholung der Bewohner
- Ein negativer Antigen- Schnelltest des „Abholers“, sollte zwingend Voraussetzung für eine Abholung sein. Diesen bieten wir Ihnen von Montag bis Freitag hier im Haus an.
Ausgänge sollten nur erfolgen, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Hier sollte im Zweifelsfall möglichst vorab mit der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt/ der Einrichtungsleitung eine Bewertung des Risikos einer Infektion besprochen werden. Bitte verzichten Sie zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter auf diese Möglichkeit.
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Neuaufnahme von Bewohnern/ Bewohnerinnen/ Rückkehr aus dem Krankenhaus
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- Da unsere Einrichtung nur über Einzelzimmer verfügt, steht einer Aufnahme von neuen Bewohnern/ Bewohnerinnen aus der Häuslichkeit, den Krankenhaus oder anderen vergleichbaren Einrichtungen nichts entgegen.
- Besondere Beachtung:
- Ein aktueller negativer PCR- Test ist bei Aufnahme erforderlich, wenn nicht zeitnah verfügbar, dann ein PoC- Antigen- Schnelltest
- Eine Impfung gegen Corona vor Aufnahme sollte angestrebt werden. Die Einrichtung verhilft den Bewohnern zu einem zügigen Impfangebot.
Neuaufgenommene Bewohner/ Rückverlegung aus dem Krankenhaus mit vollständigem Impfschutz seit mindesten 15 Tagen
- Es darf bei Aufnahme kein aktuelles SARS-CoV2 Infektionsgeschehen in der Einrichtung geben
- 14- tägige Beobachtung des neuen Bewohners auf Entwicklung von COVID-19-Symtomen mit täglicher Dokumentation im Pflegebericht und täglichem Schnelltest.
- Für 14 Tage ist der Mindestabstand von mehr als 1,5m zu nicht geimpften Bewohnern nicht zu unterschreiten oder es muss ein MNS getragen werden bei Kontakt zu anderen Personen
Neuaufgenommene Bewohner/ Rückverlegung aus dem Krankenhaus ohne vollständigen Impfschutz
- Es darf bei Aufnahme kein aktuelles SARS-CoV2 Infektionsgeschehen in der Einrichtung geben
- Das Tragen einer FFP2- Maske ist vorgeschrieben, Mahlzeiten müssen im Zimmer eingenommen werden, Einzelbetreuung ist möglich
- Täglicher Antigen- Schnelltest für 14 Tage
- Bei Auftreten von Symptomen umgehende sofortige Information an PDL/EL und Hausarzt zwecks Abklärung einer COVID-19-Infektion.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5-2 m zu anderen Bewohnern für 14 Tage
- Angehörige dürfen täglich für 1 Stunde zu Besuch kommen, um die Eingewöhnung zu erleichtern.
- Die Aufnahme von Personen mit Demenz, geistigen bzw. seelischen Behinderungen, von denen die Einhaltung des Mindestabstandes bzw. das Tragen der FFP2- Maske nicht zu erwarten ist, sind Einzelfallentscheidungen mit einer vorherigen Risikobewertung durch PDL/EL und ggf. dem Gesundheitsamt.
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Weitere hygienische Maßnahmen
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- Es werden die Hygieneregeln/ Besuchskonzept auf jedem Wohnbereich der Einrichtung ausgehangen
- Alle Mitarbeiter werden zum Besuchskonzept belehrt und informiert.
- Nahrungsmittel und Geschenke dürfen mitgebracht werden.
- Die aktuellen Hygienepläne, incl. der speziellen COVID-19-Reinigungspläne sind bindend.
- Eine regelmäßige Lüftung aller öffentlicher Bereiche und der Bewohnerzimmer wird dokumentiert und ist ebenfalls bindend.
- Die Außenterrassen (Terrasse am Restaurant und Dachterrasse) sind zu gastronomischen Zwecken geöffnet, der Mindestabstand der Besuchergruppen muss mind.1,5 m betragen. Im Bewohnerzimmer ist das Essen und Trinken gestattet.
- Geburtstagsfeiern können wieder in der Einrichtung stattfinden, unter Beachtung der aktuellen niedersächsischen Corona- Verordnung (Personenzahl usw.), sofern Räume dafür buchbar sind und sich die Gäste nicht frei in der Einrichtung bewegen.
- Terminbuchung unter Nummer: 0581-97163-470 (Frau Herzog, Hauswirtschaftsleitung) oder unter der Nummer: 0581-97163-152 (Rezeption, Frau Herzog ruft Sie zurück)
- Ein Testkonzept für die Durchführung von PoC- Antigen- Schnelltests wurde beim zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises und bei der Heimaufsicht des Landkreises eingereicht und genehmigt.
- PoC- Antigen- Schnelltests sind vorhanden.
Mitarbeiter ohne ausreichenden Impfschutz gegen Corona, haben an jedem Tag, an dem sie in der Einrichtung tätig sind, vor Dienstbeginn einen Antigen-Test nach §7 nachzuweisen.
Die Testung erfolgt in der Einrichtung. Alle Mitarbeiter, die seit 15 Tagen über eine vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona- Virus SARS-CoV-2 verfügen werden 2x pro Woche mit einem Antigen- Schnelltest getestet, Bewohner 1x wöchentlich (aufgrund der sehr hohen Durchimpfrate).
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